Abfallannahme / EANV

Abfallannahme / EANV

Das Nachweisverfahren.
Transparenz vom Erzeuger bis zum Entsorger.

Das Wichtigste zuerst - hier finden Sie die behördlichen Nummern der IAG im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV):

  • Entsorgernummer Anlage zum Wertstoffumschlag: M58ZL-008
  • Entsorgernummer Sickerwasserreinigungsanlage: M58CPB019
  • Entsorgernummer Deponie Ihlenberg: M58SAD001
Weiter führende Informationen finden Sie hier:

Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Für die Entsorgung gefährlicher Abfälle sind der Erzeuger, der Einsammler, der Beförderer und der Entsorger nachweispflichtig. Der Nachweis ist im sogenannten elektronischen Nachweisverfahren (eANV) zu führen.

Um einen gefährlichen Abfall auf der Deponie Ihlenberg entsorgen zu können, müssen unsere Kunden folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Erreichbarkeit im eANV-System

- Anmeldung oder Registrierung bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS) (www.zks-abfall.de)
- Einrichtung eines eigenen Postfachs bei der ZKS oder bei einem Provider

  • Führung des elektronischen Entsorgungsnachweises (bestehend aus der Verantwortlichen Erklärung des Erzeugers, der Annahmeerklärung der IAG und ggf. der Behördenbestätigung)
  • Führung eines elektronischen Registers

Sobald Sie diese Voraussetzungen erfüllt haben, können Sie einen elektronischen Begleitschein (eBGS) zu Ihrem Entsorgungsnachweis anlegen, signieren und an den Beförderer senden.

Der Beförderer wird sodann den übersandten elektronischen Begleitschein ebenfalls elektronisch signieren.

Zudem besteht für den Beförderer die weitere Möglichkeit, die elektronische Signatur am Standort der IAG vorzunehmen. Erst nach dieser Unterzeichnung durch den Beförderer kann die Annahme des Abfalls in bewährter Weise bei der IAG erfolgen.

Abschließend übernimmt die IAG als Entsorger des Abfalls die elektronische Bestätigung (Signierung des eBGS) und danach die Weiterleitung der elektronischen Dokumente über die ZKS an alle Beteiligten (Erzeuger, Beförderer, Behörden).

Wichtig!

Benötigen Sie bei der Vorbereitung der elektronischen Entsorgungsnachweise oder bei der Erstellung der elektronischen Begleitscheine Unterstützung, helfen wir Ihnen wie gewohnt fachkompetent und zuverlässig.

Kontakt: Frau Peggy Erdmann

038823-30142

Hier finden Sie noch einmal die behördlichen Nummern der IAG:

  • Entsorgernummer Deponie Ihlenberg: M58SAD001
  • Entsorgernummer Sickerwasserreinigungsanlage: M58CPB019
  • Entsorgernummer Anlage zum Wertstoffumschlag: M58ZL-008

Der gesamte Entsorgungsvorgang unterliegt auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen einem komplexen Kontrollsystem:

Vorabkontrolle

Nach der Deponieverordnung muss der Abfallerzeuger rechtzeitig vor der ersten Anlieferung eine grundlegende Charakterisierung des Abfalls durchführen. Zur grundlegenden Charakterisierung gehören insbesondere folgende Angaben:

  • Abfallherkunft,
  • Abfallbeschreibung,
  • Abfallmenge,
  • Angaben über die Einhaltung der Zuordnungskriterien, die für die Deponie gelten, sowie über sonstige relevante Abfallinhaltsstoffe.

Die grundlegende Charakterisierung des Abfalls wird durch die IAG geprüft und in der betrieblichen Datenbank hinterlegt. Sind die rechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Entsorgung des Abfalls gegeben, wird gegenüber dem Erzeuger die Annahme erklärt, ggf. notwendige Bestätigungen, Zustimmungen bzw. Zuweisungen der beteiligten Behörden eingeholt, bevor die Anlieferung beginnen kann.
Anhand der Angaben der grundlegenden Charakterisierung werden die Analysenintervalle und Parameterspektren sowie der Ablagerungsbereich auf der Deponie in Abstimmung mit der zuständigen Behörde festgelegt. Auch diese Angaben werden in der betrieblichen Datenbank hinterlegt.

Erst jetzt darf der Abfall zur Deponie angeliefert werden.

Kontrolle durch den Abfallerzeuger

Verantwortlich für die Einhaltung der in der grundlegenden Charakterisierung gemachten Angaben ist der Abfallerzeuger. Dazu hat er die Abfälle, die abgelagert werden sollen, je angefangene 1.000 t, mindestens aber einmal jährlich, auf die Einhaltung der Zuordnungskriterien zu überprüfen und das Ergebnis der IAG mitzuteilen.

Kontrolle bei der Anlieferung / Verbleibskontrolle

Jede Anlieferung wird durch die IAG bei der Einfahrt auf das Betriebsgelände, bei der Entladung auf der Deponie und bei der Ausfahrt vom Betriebsgelände kontrolliert.

Kontrolle bei der Einfahrt
Das Personal der Annahmekontrolle übernimmt vom Anlieferer die entsprechenden Begleitdokumente und vergleicht diese mit den für den jeweiligen Abfall in der betrieblichen Datenbank hinterlegten Angaben der grundlegenden Charakterisierung. 

Anschließend wird eine Sichtkontrolle/Kontrolle auf Aussehen, Konsistenz, Farbe, Geruch des angelieferten Abfalls durchgeführt.

Stimmen die Angaben der Begleitdokumente sowie das Ergebnis der Sichtkontrolle mit den in der betrieblichen Datenbank hinterlegten Angaben für diesen Abfall überein, erfolgt die Eingangsverwiegung. Ist das jeweilig festgelegte Analysenintervall für den Abfall erreicht, wird eine Analysenprobe entnommen.
Anschließend wird dem Fahrer die Entladestelle auf der Deponie zugewiesen und er erhält die Begleitdokumente.

Kontrolle bei der Entladung
Nach erfolgter Entladung erfolgt eine nochmalige Sichtkontrolle/Kontrolle auf Aussehen, Konsistenz, Farbe, Geruch. Gegebenenfalls erfolgt auch hier die Entnahme einer Analysenprobe.

Kontrolle bei der Ausfahrt vom Betriebsgelände
Vor der Ausfahrt vom IAG- Betriebsgelände werden die Begleitdokumente nochmals kontrolliert. Es erfolgt die Leerverwiegung und somit die Ermittlung des Nettogewichtes sowie die Überprüfung der in den Papieren dokumentierten Entladestelle inklusive der Rasterkoordinaten. Abschließend wird dem Fahrer ein Exemplar der Begleitdokumente übergeben und er verlässt das Betriebsgelände.

Analytische Kontrolle des Abfalls durch die IAG

Die bei der Anlieferung von der IAG entnommenen Abfallproben werden im IAG-eigenen oder einem externen Labor auf die festgelegten Analysenparameter untersucht.
Bei festgestellten relevanten Abweichungen von der grundlegenden Charakterisierung erfolgt eine Information der zuständigen Behörde sowie des Erzeugers. Gleichzeitig werden entsprechende Maßnahmen zum weiteren Vorgehen festgelegt (z.B. Lieferstopp, Rückführung).

Entsorgung ist Vertrauenssache.

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