Temporäre Oberflächenabdeckung - Zwischenabdeckung
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Temporäre Oberflächenabdeckung - Zwischenabdeckung

Nach Beendigung der Ablagerungsphase eines Deponieabschnittes oder einer Deponie ist dieser/diese mit einem Oberflächenabdichtungssystem gemäß den Anforderungen des Anhanges 1 Nr. 2 der Deponieverordnung abzudichten. Abweichend hiervon sieht die Deponieverordnung vor, dass bei Deponien bzw. Deponieabschnitten, bei denen große Setzungen zu erwarten sind (z. B. durch Ablagerung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen), zunächst eine temporäre Abdeckung vorgenommen werden kann. Spezielle Anforderungen an die temporäre Abdeckung werden hier nicht definiert, es sind jedoch die Sickerwasserbildung zu minimieren und die Deponiegasmigration zu verhindern.

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