Stilllegungsphase
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Stilllegungsphase

Die Stilllegungsphase ist der Zeitraum vom Ende der Ablagerungsphase der Deponie oder eines Deponieabschnittes bis zur endgültigen Stilllegung einer Deponie oder eines Deponieabschnittes.

In der Stilllegungsphase werden keine Abfälle zur Beseitigung abgelagert; der aktive Verfüllbetrieb ist beendet.

Das Ende der Stilllegungsphase, also die endgültige Stilllegung, ist gekennzeichnet durch ein weitgehendes Abklingen der zeitlich eintretenden Setzungen des Deponiekörpers auf ein für die endgültige Oberflächenabdichtung verträgliches Maß.

Die Deponieverordnung (DepV2016) regelt, dass der Deponiebetreiber die endgültige Stilllegung der Deponie oder eines Deponieabschnittes nach § 40 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bei der zuständigen Behörde zu beantragen hat.

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