OVG hat erneut zur NABU-Klage verhandelt - bislang keine Entscheidung
09.01.2019 15:39

Oberverwaltungsgericht hat erneut zur NABU-Klage verhandelt - bislang keine Entscheidung

Gegenstand der Klage ist die Frage, ob die Genehmigung der Errichtung der MFA in einem sogenannten Plangenehmigungsverfahren zutreffend war oder ob es hierfür eines Planfeststellungsverfahrens bedurft hätte. Die Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH (IAG) ist wie das StALU WM der Auffassung, dass das Plangenehmigungsverfahren das zutreffende Genehmigungsverfahren war, da es sich hierbei um eine Anpassung der technischen Einrichtungen an den Stand der Technik handelt.
Eine Entscheidung über die Klage wurde heute noch nicht getroffen. Eine Entscheidung soll in ca. 14 Tagen zugestellt werden, wobei das Gericht offen ließ, ob es möglicherweise auch zu einer Vertagung, Neuverhandlung oder Aussetzung des Verfahrens kommen könnte. Sowohl StALU WM und die IAG blieben heute bei ihrem Hauptantrag auf Klageabweisung. Das StALU WM und die IAG haben heute zusätzlich auch einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens zur Heilung möglicher Verfahrensfehler gestellt.

Eine Plangenehmigung kommt in Betracht, wenn für das Vorhaben aufgrund der Ergebnisse einer entsprechenden Vorprüfung keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Ein Planfeststellungsverfahren dagegen ist weitergehend und erfordert eine zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Multifunktionale Abdichtung ist die bauliche Trennung des in der Stilllegungsphase befindlichen Deponieabschnittes von dem noch aktiven Deponieabschnitt. Sie dient darüber hinaus als Grundlage für die endgültige Oberflächenabdichtung für Teilflächen des in der Stilllegungsphase befindlichen Deponieabschnittes sowie als Ergänzung der Basisabdichtung für einen Teilbereich des aktiven Deponieabschnittes.
Auf der Deponie werden gegenwärtig bauvorbereitende Maßnahmen zur endgültigen Stilllegung des Altbereiches durchgeführt, um einen großen Teilbereich der Deponie stilllegen und umfassend rekultivieren zu können. Dabei handelt es sich um ca. 50 Hektar von den insgesamt zur Verfügung stehenden 113  Hektar Deponiefläche. Das gesamte Betriebsgelände umfasst ca. 165 Hektar.

Presseinformation 09.01.2019

PI-IAG_9-01-2019.pdf (59,0 KiB)

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