Gewerbefläche am Kirchenholz
04.05.2018 13:42

Informationen zur Gewerbefläche am Kirchholz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 31. März 2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 mit der Gebietsbezeichnung "Deponie auf dem Ihlenberg" beschlossen.

Mit diesem Bebauungsplan beabsichtigt die Gemeinde Selmsdorf, die bauliche und sonstige Nutzung innerhalb des Geltungsbereiches planungsrechtlich zu steuern. Wir als IAG begrüßen dies, denn durch den Bebauungsplan wird die langfristige Vereinbarkeit unserer Interessen als Deponiebetreiber mit den Belangen der angrenzenden Siedlungsflächen und insbesondere der Gemeinde Selmsdorf sichergestellt. Darüber hinaus ist es ein gemeinsam angestrebtes Ziel, Möglichkeiten zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben mit den Schwerpunkten auf der Erzeugung und Speicherung regenerativer Energien sowie der Weiterverarbeitung von Recyclingstoffen zu schaffen.

Wir hatten Sie 2016 über das Projekt "Gewerbefläche am Kirchenholz" wie folgt unterrichtet:

Auf unserem eingezäunten Betriebsgelände möchten wir ein Teilstück von ca. 8 Hektar für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben erschließen. Durch die unmittelbare Nähe zu unserem Betriebsstandort liegt der Fokus auf der Schaffung von Synergien z. B. mit unserer bestehenden Restabfallsortieranlage: Hier könnten die in den Gewerbeunternehmen anfallenden Abfälle wie Papier, Pappe oder Kunststoffe über unsere vorhandene Restabfallbehandlungsanlage einer stofflichen Verwertung zugeführt werden.

Ein weiterer Fokus liegt auf Anlagen zur verbesserten Integration von regenerativ erzeugter Energie in unsere heutige Energieinfrastruktur. Durch die zunehmenden sogenannten volatilen Energieerzeuger nehmen Energiespeicheranlagen, u. a. auch zur Erhaltung der Netzstabilität, eine zunehmende Bedeutung ein. Die Festsetzungen für die zukünftige Gewerbefläche am Kirchenholz umfasst daher auch die Ansiedlung von derartigen Unternehmen bzw. Anlagen.

Wir möchten ebenso hervorheben, dass für die Gemeinde Selmsdorf mit dieser Gewerbefläche zwei wesentliche Vorteile verbunden sind; nämlich die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen.

In der Zwischenzeit gab es folgende Entwicklung:

Bereits im September/Oktober 2017 erfolgte durch die Gemeinde Selmsdorf mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, so dass mittlerweile auch die Ergebnisse weiterer Abstimmungen in den Entwurf eingearbeitet werden konnten.

Am 12.04.2018 hat die Gemeindevertretung den vorliegenden Entwurf bewilligt und zur Auslegung freigegeben. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 18 "Deponie auf dem Ihlenberg" liegt vom 09.05.2018 – 14.06.2018 öffentlich aus. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende wesentliche Randbedingungen im Konsens mit der Gemeinde Selmsdorf aufgenommen:

  • Ausschluss, also das Verbot zur Errichtung, von:

- Abfallverbrennungsanlagen;

- Anlagen zur Lagerung, Behandlung und Wiederaufbereitung von radioaktiven Abfällen;

- Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Stoffen, die unter das Sprengstoffgesetz fallen;

- Raumbedeutsame Windenergieanlagen;

- Anlagen zur Klärschlammtrocknung.

  • Zum Schutz des Ortsbildes sind lenkende und weitergehende Festsetzungen zur Bebauung formuliert, z. B. umfangreiche Sichtschutzpflanzungen in Form von Heckenstrukturen und Verbotszonen für hochbauliche Anlagen (insbesondere in Richtung Selmsdorf und Schönberg sowie an der B 104);

  • Umsetzung von umfangreichen Ausgleichsmaßnahmen, die im Wesentlichen auf IAG-eigenen Flächen durchgeführt werden. Für einen geringen Teil werden voraussichtlich Ökopunkte der Gemeinde Selmsdorf von der IAG kostenpflichtig übernommen.

  • Zur Verbesserung der Verkehrssituation ist die Ausbildung eines Knotenpunktes an der B 104 mit Berücksichtigung einer Abbiegespur auf der B 104 Richtung Norden geplant.

Die IAG ist Grundstückseigentümer der etwa 8 Hektar großen Gewerbefläche (in der Grafik als "SO 9" bezeichnet) und beteiligt sich an den Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes. In Kürze werden wir in enger Kooperation mit der Gemeinde Selmsdorf die Erschließungsplanung vorantreiben und die Flächenvermarktung vorbereiten. Die Erschließungskosten werden von der IAG getragen.

Sehr geehrte BürgerInnen,
wir bitten Sie um Ihre Akzeptanz für dieses zukunftsorientierte Vorhaben. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns (Geschäftsführung sowie Mitarbeiter) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Hinweise.

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