Ergebnisse der in 2020 durchgeführten Umweltuntersuchungen
Im Rahmen des Anlagenbetriebes am Standort Deponie Ihlenberg werden kontinuierlich Umweltdaten zur fachlichen Bewertung der Emissionen erhoben. Dazu wurden auch im Jahr 2020 verschiedene umfangreiche Untersuchung unserer erfassten Umweltdaten mit Unterstützung von externen Gutachtern* durchgeführt.
Das Grundwasser wird gemäß den behördlichen Vorgaben regelmäßig in den unterhalb der Deponie verlaufenen Grundwasserleitern untersucht. Auch in 2020 wurden die gewonnenen Messergebnisse durch ein externes Ingenieurbüro (Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH) ausgewertet. Es konnten dabei keine neuen Grundwasserbelastungen festgestellt werden, die einen deponiebürtigen Ursprung haben. (GW-Monitoring 2020)
Weiterhin untersuchte die ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co die Immissionssituation der Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft durch die Analyse des Schwebstaubes und des Staubniederschlags im Zeitraum von Juni 2019 bis Mai 2020. Dabei lagen die Messergebnisse der untersuchten Parameter unterhalb der gegenübergestellten Grenz- und Beurteilungswerte. Die Stoffkonzentrationen entsprachen häufig einem typischen ländlichen Niveau. (Staubmessungen 2019-2020)
Die zwischenzeitlich am Standort angesiedelten drei Bienenvölker wurden im Rahmen des „Honigmonitoring 2020“ erstmalig umfangreich gutachterlich, durch UMW Umweltmonitoring bewertet. Neben einer guten bis sehr guten Vitalität der Bienen entsprachen die 40 kg produzierten Honig einer einwandfreien Qualität laut den Landesanstalten für Bienenkunde in Hohenheim und für Wein- und Gartenbau in Veithöchheim. Eine Beeinflussung der Bienen durch den Anlagenbetrieb konnte nicht festgestellt werden. (Zusammenfassung Honigmonitoring 2020)
Auch in 2021 und den Folgejahren werden umfangreiche Umweltdaten zur Überwachung der Standortbezogenen Emissionen erfasst und gutachterlich bewertet.
*Ein Hinweis zur Sprachregelung: Der Artikel „der“, „die“ oder „das“ ist bei Personenbezeichnungen und bei der Bezeichnung von Personengruppen nicht generell als Markierung des Geschlechts zu verstehen (Institut für deutsche Sprache, Mannheim). Sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, ist stets die weibliche, männliche oder neutrale Form gemeint.