Endbericht Grundwassermonitoring 2015
10.03.2017 11:42

Endbericht Grundwassermonitoring 2015

Am Standort der Deponie Ihlenberg wird seit 1981 fortlaufend ein umfassendes Messprogramm zur Überwachung der Grundwasserqualität, ein sogenanntes Grundwasser-Monitoring betrieben. Hierbei werden an über 40 Grundwassermessstellen in unterschiedlicher Tiefenlage alle drei bis zwölf Monate Proben entnommen und durch ein externes akkreditiertes Labor analysiert. Die dabei ermittelten Messdaten werden regelmäßig detailliert ausgewertet und es wird in enger Abstimmung mit den Überwachungsbehörden bei Überschreitung von sogenannten Auslöseschwellen die weitere Vorgehensweise festgelegt.
So dient das Grundwassermonitoringprogramm nicht nur dem Nachweis des ordnungsgemäßen Betriebs, sondern stellt auch ein Vorsorgeprogramm, also eine Art Frühwarnsystem dar. Schon geringe Auffälligkeiten werden registriert, bewertet und lösen weitere Untersuchungen zur Klärung der jeweiligen Ursache aus. Das Grundwassermonitoring ist dabei in eine Vielzahl anderer messtechnischer Überwachungsprogramme wie zum Beispiel für die Luft und die Oberflächengewässer eingebunden.

Hiermit informieren wir Sie in allgemeinverständlicher Zusammenfassung über den Endbericht „Grundwassermonitoring 2015“. Als Fazit wird seitens der Fachgutachter festgestellt:

„Bei der Auswertung der Grundwasseranalysen zeigt sich, dass für das Jahr 2015 keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren zu verzeichnen sind." Weiter heißt es: "Es wurden keine neuen Belastungen des Grundwassers festgestellt, die in einem direkten Zusammenhang mit der Abfallablagerung auf der Deponie stehen.“

Dies bedeutet, dass nach wie vor im Rahmen des Grundwassermonitorings keine schädliche, deponiebürtige Beeinträchtigung des Grundwassers in Richtung Selmsdorf und Schönberg festgestellt wurde. Die bekannte Grundwasserbeeinträchtigung nördlich des Altteils des Deponiekörpers konnte weiter eingegrenzt werden und stellt gemäß den derzeitigen Erkenntnissen eine kleinräumige, nicht sanierungsbedürftige Beeinträchtigung des oberen Grundwasserkörpers dar, die nicht zu einer akuten Gefährdung der Umwelt führt.

Näheres erfahren Sie in diesem Endbericht:

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