Nachsorgephase
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Nachsorgephase

Die Nachsorgephase ist der Zeitraum nach der endgültigen Stilllegung einer Deponie oder eines Deponieabschnittes bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zuständige Behörde nach § 40 Absatz 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes den Abschluss der Nachsorge der Deponie feststellt. Mit der Errichtung der endgültigen Oberflächenabdichtung schließt diese Phase zeitlich an die Stilllegungsphase an.

In der Nachsorgephase hat der Deponiebetreiber alle Maßnahmen, insbesondere die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Abwehr von Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit notwendig sind.

Betreiber von Deponien sind verpflichtet, auf eigene Kosten das Gelände, das für eine Deponie verwendet worden ist, zu „rekultivieren“.

Kommt die zuständige Behörde nach Prüfung aller vorliegenden Ergebnisse der Kontrollen zu dem Schluss, dass aus dem Verhalten einer Deponie keine Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit zu erwarten sind, kann sie auf Antrag des Deponiebetreibers die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen aufheben und den Abschluss der Nachsorgephase feststellen.

Als Deponieunternehmen bildet die IAG Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge. Die kalkulierte Nachsorgedauer nach Einstellung des Deponiebetriebes beträgt 50 Jahre. Lesen Sie mehr dazu…

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