Endgültige Oberflächenabdichtung
In der Stilllegungsphase hat der Betreiber alle erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems durchzuführen, um eine Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit zu verhindern. Gemäß Deponieverordnung ist die Art des zu errichtenden Oberflächenabdichtungssystems im Anhang 1 Nummer 2 gesetzlich geregelt.
Aufgrund der zeitlich eintretenden Setzungen des Deponiekörpers erfolgt die bauliche Umsetzung der endgültigen Oberflächenabdichtung erst, wenn keine Beschädigung der Abdichtung durch Setzungen zu besorgen ist.
Die zum Einsatz kommenden Materialien müssen gemäß Deponieverordnung (DepV2016) dem Stand der Technik entsprechen und dies muss gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Dies kann z. B. für Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte Dichtungskontrollsysteme die Zulassung dieser Materialien, Komponenten oder Systeme durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung sein. Für sonstige Materialien, Komponenten oder Systeme kann der Nachweis über die bundeseinheitliche Eignungsbeurteilung der Länder erfolgen.
Müssen Unebenheiten der Oberfläche des abgelagerten Abfalls ausgeglichen oder bestimmte Tragfähigkeiten hergestellt werden, um die Abdichtungskomponenten ordnungsgemäß einbauen zu können, ist auf der Oberfläche eine ausreichend dimensionierte Ausgleichsschicht einzubauen. Diese kann auch die Funktion einer Gasdränschicht übernehmen.
Für Deponien der Deponieklasse III gilt der Grundsatz von 2 Systemkomponenten als Abdichtungsschichten. Diese sollen aus verschiedenen Materialien bestehen, die auf eine Einwirkung (z. B. Austrocknung, mechanische Perforation) so unterschiedlich reagieren, dass sie hinsichtlich der Dichtigkeit fehlerausgleichend wirken. Zum Einsatz kann z. B. als 1. (untere) Komponente mineralisches Material mit einem Durchlässigkeitsbeiwert von k ≤ 5 x 10-10 m/s und 50 cm Schichtstärke kommen. Als 2. Komponente kann eine Kunststoffdichtungsbahn mit mindestens 2,5 mm Dicke zum Einsatz kommen. Diese wird um ein Dichtungskontrollsystem ergänzt.
Das auf der oberen Abdichtungskomponente abfließende Niederschlagswasser wird über eine Entwässerungsschicht in entsprechende Fassungseinrichtungen geleitet. Für die Umsetzung der Rekultivierung - also der Vegetation auf dem Deponiekörper - wird die sogenannte Rekultivierungsschicht aufgebracht.
Für den Fall, dass es die angestrebte und zulässige Folgenutzung erfordert, kann die Rekultivierungsschicht durch eine auf die entsprechende Nutzung abgestimmte technische Funktionsschicht ersetzt werden.